Mit der Buchung eines Fotoshootings bei Linda Pfeiffer Fotografie stimmst du den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Solltest du Fragen zu einigen Punkten haben, kannst du mich vor deiner Buchung per Mail oder telefonisch kontaktieren.
AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen, Stand 03/2017
- Geltungsbereich
- Die folgenden Konditionen gelten für alle von Linda Pfeiffer Fotografie (im Folgenden „Fotografin“) durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen.
- Mit Entgegennahme von Leistung aller Art gelten sie in ihrem vollen Umfang als akzeptiert und vereinbart.
- Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur von der Fotografin schriftlich anerkannt wirksam.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald Leistung beansprucht wird (Buchung eines Shootings, Annahme von Bildmaterial oder Produkten usw.)
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.
- Preise, Vergütung, Fälligkeiten
- Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar entsprechend der zum Zeitpunkt der Buchung ausgeschriebenen Preise berechnet.
- Aufgrund §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben.
- Anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, etc.) sind nach Absprache vom Kunden zu tragen. Fahrtkosten werden ab einer Entfernung von 15km ab 24232 Schönkirchen, bzw. ab 30455 Hannover bis zum vereinbarten Shootingort mit 50 Eurocent/km für An- und Abreise berechnet. Bei längeren Strecken kann ggf. ein Pauschalpreis vereinbart werden.
- Nach Buchung eines Fotoshootings erhält der Kunde eine Rechnung über die Gebühr für ein Fotoshooting, welche binnen 7 Tagen nach Rechnungseingang per Vorauskasse auf das angegebene Konto, nur nach vorheriger Absprache auch am Shootingtag in bar, zu zahlen ist.
- Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist binnen 7 Tagen nach Rechnungseingang, zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotografien Eigentum der Fotografin.
- Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
- Stornierung & Terminverschiebung
- Wenn Bildmaterial auf Kundenauftrag hin individuell angefertigt wird, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nur bis zum Beginn des Fotoshootings. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung der bereits bezahlten Rechnungssumme.
- Kommt es Seitens des Kunden in den letzten 14 Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Shootinggebühr zu berechnen bzw. 75% bei Absage in den letzten 7 Tagen vor dem vereinbarten Fototermin. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung bei der Fotografin.
- Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben durch den Kunden werden 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
- Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höhere Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird hiervon telefonisch oder per Nachricht (E-Mail, Facebook-Nachricht, WhatsApp-Nachricht oder SMS) in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
- Urheber- & Nutzungsrecht
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Nutzungsrechte der Fotografin
- Die Nutzungsrechte an allen Fotografien liegen auch nach dem Kauf bei der Fotografin.
- Die Urheberrechte an allen Fotografien liegen auch nach dem Kauf bei der Fotografin. Sie sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden (z.B. bezüglich Gestaltung oder Bearbeitung der Fotografien) begründen kein Miturheberrecht.
- Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Fotografien für alle Verwendungsbereiche (sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw.). Der Kunde hat bei Veröffentlichung der Fotografien keine Ansprüche gegenüber der Fotografin oder gegen Dritte (z.B. Verlag).
- Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Fotografien gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotografien, auf dem das Gesicht des Tierbesitzers erkennbar ist, nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
- Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte seitens des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen Aufpreis erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
Nutzungsrechte des Kunden
- Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
- Werden Dateien, Fotografien, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
- Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im Internet (nichtkommerzieller/ wettbewerbsfreier Bereich) möglich, dabei ist auf die Fotografin zu verweisen. Ein Verweis besteht mindestens aus dem vollen Namen der Fotografin, ggf. mit Verweis auf einen Internetauftritt der Fotografin (z.B. „Foto: Linda Pfeiffer Fotografie, www.lindapfeiffer.de“). Die Nennung kann, z.B. bei Veröffentlichung auf dem privaten Facebook-Profil des Kunden, auch durch eine Verlinkung zur Facebook-Seite, oder bei Veröffentlichung auf dem privaten Instagram-Profil des Kunden durch eine Verlinkung zum Instagram-Account der Fotografin erfolgen. Die privaten, für den Druck optimierten Dateien ohne Fotografenlogo dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotografien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Die gelieferten Fotografien dürfen weder beschnitten, noch mit Filtern o.ä. versehen werden oder im Internet so platziert werden, dass das Fotografenlogo nicht mehr vollständig sicht- und lesbar ist.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung (z.B. Erstellen von Drucken auf Leinwand) weitergeben.
- Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Abspeichern, die Weitergabe, Veränderung oder anderweitige Verwendung von unbearbeiteten Bildern (z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet.
- Dem Kunden werden keine unbearbeiteten Rohdateien (RAW) ausgehändigt.
- Gestaltungsfreiheit
- Die Fotografin ist, soweit durch den Kunden keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.
- Die Aufnahmen sind vom Kunden über eine Vorschaugalerie selbst zu wählen - in welcher künstlerischen Form der Bearbeitung diese jedoch dem Kunden ausgehändigt werden, liegt im Ermessen der Fotografin. Besondere Wünsche können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Dem Kunden ist die Bildsprache und der Stil der Bildbearbeitung der Fotografin bekannt. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen.
- Unzufriedenheitsbekundungen müssen innerhalb von 5 Werktagen in schriftlicher Form vorliegen, ansonsten gilt das Bildmaterial als mängelfrei angenommen.
- Haftung
- Die Fotografin kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während eines Fotoshootings ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrs- oder Weideunfälle während des Fotografierens; Verletzungen am zu fotografierenden Tier oder durch das Tier verursachte Schäden).
- Eine gültige Haftpflichtversicherung des zu fotografierenden Tiers muss zum Zeitpunkt des Fotoshootings bestehen.
- Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
- Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Verstöße, z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotografien, die gegen die AGB verstoßen, nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
- Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welche Fotografie an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.